Mobilität

Run auf den Roller mit Elektroantrieb

Der Boom der E-Scooter ist nicht aufzuhalten. Wir sagen Ihnen, was E-Scooter für Kinder können und wie die Kleinen richtig damit umgehen.

E-Scooter liegen im Trend. Jeder spricht darüber, kein Wunder also, wenn auch unsere Kinder darauf brennen, selbst mit Elektroantrieb durch die Gegend zu düsen. Es gibt bereits einige Modelle, die für Kinder geeignet sind, zwei aktuelle Renner stellen wir hier vor.

Schneller braucht mehr Sicherheit

Doch viel wichtiger sind ein paar wesentliche Regeln, die Eltern beachten müssen, wenn der Drang der Kleinen zum E-Scooter überwältigend wird. E-Scooter dürfen im Straßenverkehr nur ab einem Alter von zwölf Jahren verwendet werden, jüngere Kinder dürfen nur dann fahren, wenn sie einen Fahrradausweis vorweisen können oder mit einer mindestens 16 Jahre alten Begleitperson unterwegs sind. E-Scooter für kleinere Kinder haben maximal 150 Watt. Die Leistung liegt bei wenigen Kilometern und etwa 60 Minuten Fahrspaß pro Akkuladung. Eine Straßenzulassung haben sie nicht. Für Größere gibt es Scooter bis ca. 300 Watt. Die Reichweite beträgt bis zu 20 km. Und damit alles gut geht, noch ein Tipp an alle Kids vom KFV-Experten Klaus Robatsch: „Trag einen Helm und trainiere mit dem E-Scooter vorab im verkehrsfreien Raum!“

Zwei E-Scooter von Denver

Den Kick-E-Scooter SCK-5300 für kleinere Kinder gibt es in verschiedenen Farben. Die Reichweite beträgt sechs Kilometer, maximale Geschwindigkeit ist 6 km/h. Für die Größeren hat Denver den SCO-80110 im Angebot, der bringt dann schon 20 km/h auf die Straße bei ca. 12 km Reichweite (schwarzer E-Scooter).

"Wenn Kinder mit Scootern unterwegs sind"

Kommentar von Mag. Tanja Tretzmüller, ÖAMTC-Juristin

Aufsichtspflicht. Seit 1. April 2019 dürfen Kinder ab acht Jahren mit dem Kleintretroller ohne Beaufsichtigung unterwegs sein, wenn es sich um ein Gerät handelt, das ausschließlich durch Muskelkraft betrieben wird. Bei jüngeren Kindern muss eine Begleitperson von zumindest 16 Jahren dabei sein. In Spiel- und Wohnstraßen, die für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt sind, ist Kindern die Benutzung ohne Begleitung erlaubt. Es darf allerdings nicht vergessen werden, dass das Erreichen einer bestimmten Altersgrenze die Eltern nicht automatisch von der Aufsichtspflicht befreit.

Als Richtlinie. Fahren darf man auf Gehsteig und Gehweg, in Fußgängerzonen, in Wohnstraßen und Begegnungszonen – bei letzteren nur am Gehsteig. Auch auf gemischten Geh- und Radwegen darf der Scooter benützt werden sowie in Spielstraßen, wenn diese eine maximal geringe Neigung aufweisen. Durch die Nutzung der Tretroller dürfen andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet oder behindert werden.

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