Bildung

Doppelt hält besser – Lehre mit Matura

Die Entscheidung ist schwer: Lehrausbildung oder doch lieber eine weitere Schulausbildung? Mit der Berufsmatura ist beides möglich.

Da die Lehre jahrelang an Image verloren hat und von vielen als Einbahnstraße gesehen wurde, wurde im Jahr 2008 die Berufsmatura eingeführt, um die duale Lehrausbildung aufzuwerten.

Durch die Ausbildungsform der Lehre mit Matura erhalten die Lehrlinge das nötige Rüstzeug für eine erfolgreiche Zukunft. Die Matura ist dabei ein wichtiges Standbein – sie garantiert eine gute Allgemeinbildung, wertet die fachliche Qualifikation auf und öffnet die Tür zu neuen Berufs- und Karrierechancen. So kann die Lehre auch zum Sprungbrett für eine weiterführende akademische Karriere werden. Die Lehre mit Matura ist neben der AHS- und der BHS-Matura die dritte Möglichkeit, eine Matura zu absolvieren. Ein Weg, den bisher rund 10.000 Personen genutzt haben. Im Vollausbau, so Schätzungen des Bildungsministeriums, sollen bis zu 2.000 Lehrlinge pro Jahr eine Lehre mit Matura absolvieren.

Die Berufsmatura umfasst insgesamt vier Teilprüfungen. Verpflichtend sind die Fächer Deutsch und Mathematik, dazu eine lebende Fremdsprache sowie ein Fachbereich, der sich auf das erlernte Berufsfeld des Lehrlings beziehen muss. Drei Teilprüfungen können vor der LAP absolviert werden, die letzte Teilprüfung darf erst nach der LAP und nach Vollendung des 19. Lebensjahres abgelegt werden.

Modellvarianten

Zwei unterschiedliche Modelle sollen sowohl den Lehrlingen als auch den Lehrberechtigten größtmögliche Flexibilität in der Ausgestaltung geben (ein Modelleinstieg ist nicht zwangsläufig zu Beginn der Lehre erforderlich, sondern kann auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen):

Begleitendes Modell (Freizeitmodell):

Der Lehrling besucht die Vorbereitungslehrgänge in seiner Freizeit. Eine Vereinbarung im Lehrvertrag ist nicht notwendig.

Integriertes Modell (Arbeitszeitmodell):

Die Vorbereitungskurse werden zur Gänze oder teilweise innerhalb oder unter Anrechnung auf die Arbeitszeit absolviert. Eine entsprechende Vereinbarung ist in den Lehrvertrag aufzunehmen. Je nach Vereinbarung zwischen dem Lehrbetrieb und dem Lehrling gibt es zwei Varianten zum integrierten Modell:

  • A. die Lehrzeit bleibt unverändert:
    Der Besuch der Vorbereitungslehrgänge findet zur Gänze oder teilweise in oder unter Anrechnung auf die Arbeitszeit statt. Förderungen sind über die Lehrlingsstelle möglich. So bekommen Lehrbetriebe die kollektivvertragliche Bruttolehrlingsentschädigung im Ausmaß der Kurszeiten ersetzt. Voraussetzung ist, dass die Kurse in der Arbeitszeit stattfinden oder auf die Arbeitszeit angerechnet werden und die Lehrzeit NICHT verlängert wird.
  • B. die Lehrzeit wird verlängert:
    Für den Zeitraum des Besuches der Vorbereitungslehrgänge wird eine Verlängerung der Lehrzeit mit dem Lehrberechtigten vereinbart.

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