Freizeit

Bitte nur mit Fahrradhelm!

Damit eventuelle Stürze von kleinen Radfahrern glimpflich verlaufen, sollten sie nur mit Fahrradhelm unterwegs sein.

In Österreich passieren im Durchschnitt jährlich ca. 6.700 Fahrradunfälle. Eine der häufigsten Unfallfolgen ist die Kopfverletzung. Viele dieser Verletzungen können durch das Tragen eines Fahrradhelmes vermieden oder gemildert werden.

Fahrradhelme für Kinder gibt es in den verschiedensten Farben, Ausführungen und Preisklassen. Den richtigen zu finden, ist daher gar nicht so einfach. Die Passform kann bei Helmen individuell, meist mit einem Rädchen an der Hinterseite, eingestellt werden. Der Helm sitzt in optimaler Position auf dem Kopf, wenn Hinterkopf, Schläfen und Stirn vom Helm bedeckt sind. Der Helm sollte aber nicht zu fest eingestellt werden, da das Kind durch den Druck Kopfschmerzen bekommen kann. Ein Kinderhelm sollte ebenso sehr gute Schutzfunktion und Stoßabsorbierung aufweisen wie guten Tragekomfort, perfekten Sitz und gute Belüftung. Reflektoren am Helm machen kleine Radfahrer auch in der Dämmerung sichtbar. Eltern sollten mit gutem Beispiel vorangehen und ebenfalls einen Fahrradhelm tragen – es zählt die Vorbildwirkung!

Mitfahren auf dem Kindersitz

Statt wie früher auch vorne darf ein Kindersitz nur noch hinter dem Fahrer angebracht werden und muss fest mit dem Rahmen verbunden sein. Der Fahrer darf durch den Sitz nicht abgelenkt und in seiner Sicht beeinträchtigt werden. Weiters muss eine Vorrichtung vorhanden sein, die das Eindringen der Beine in die Fahrradspeichen verhindert. Auch beim Mitfahren gilt die Helmpflicht. Achtung: Der Kindersitz am Fahrrad führt zu einem höheren Schwerpunkt, der das Kippverhalten deutlich verändert.

"Das Kind immer zum Fahrradhelm-Kauf mitnehmen"

 Kommentar von Dominik Darnhofer, ÖAMTC-Techniker

Für Kinder unter 12 gilt beim Radfahren die Helmpflicht. Beim Kauf eines Fahrradhelms sollte unbedingt das Kind mitgenommen werden – denn nur so kann der Helm ordentlich probiert werden.

Ein Helm passt, wenn er nicht verrutscht oder gar herunterfällt, wenn sich das Kind bei geöffnetem Kinnriemen nach vorne beugt. Am besten kauft man den Helm im Fachhandel, dort können die verschiedenen Modelle in Ruhe  ausprobiert werden.

Grundsätzlich ist in der Norm EN 1080 geregelt, welche Voraussetzungen „Stoßschutzhelme für Kleinkinder“ erfüllen müssen. Der Mobilitätsclub empfiehlt außerdem, im Sinne der Sichtbarkeit bunte Farben und eingebaute Ref lektoren  zu bevorzugen. Manche Helme verfügen auch über LED-Applikationen, die ebenfalls für Sichtbarkeit sorgen. Vorhanden sein sollte außerdem ein Insektengitter, vor allem in den vorderen Lüftungsöffnungen – denn blinde Passagiere im Helm können sehr unangenehme Folgen haben. Und noch ein Tipp: Unabhängige Konsumentenschutz-Tests wie zum Beispiel vom ÖAMTC geben die wichtigsten Basisinformationen.

Wichtig: Die Helmtragepflicht für Kinder unter 12 gilt auch am Kindersitz beziehungsweise im Kinderanhänger! www.oeamtc.at

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