Bildung

Schuleschwänzen: Strafen wirken

Vor knapp eineinhalb Jahren trat das Gesetz gegen Schulschwänzen in Kraft. Im ersten Jahr wurden 3.288 "Schwänzer-Strafmandate" ausgestellt.

Seit 14 Monaten ist Schuleschwänzen in Österreich strafbar. Zwischen 110 bis 440 Euro kostet die Eltern betroffener Kinder das Fernbleiben des Nachwuchses vom Unterricht. In einer ersten Bilanz fällt das Urteil über diese bei ihrer Einführung sehr umstrittenen Maßnahme durchaus positiv aus.

 

3.288 "Schwänzer-Strafmandate" wurden im Schuljahr 2018/19 ausgestellt

Im Schuljahr 2018/19 wurden 3.288 „Schwänzer-Strafmandate“ ausgestellt. Die meisten davon in Wien (1650), die wenigsten im Burgenland (9). Der Großteil der verhängten Strafen lag unter 200 Euro, aber in Wien wurde fast 50 Mal die Höchststrafe verhängt. Positiv sehen viele Pädagogen und Direktoren die Beschleunigung des bislang sehr umständlichen und zeitaufwändigen Verfahrens. Vor der Reform gab es bei wiederholtem Schwänzen ein aufwändiges fünfstufiges Verfahren, das viel zu lange gedauert hat, um effektiv die Ursachen des Schwänzens herauszufinden und Gegenmaßnahmen seitens der Schulbehörden zu setzen.

Sozialarbeiter werden beigezogen

Positiv fällt auf, dass in fast allen Fällen Sozialarbeiter beigezogen werden, die herausfinden sollen, warum es zu einer Schulpflichtsverletzung gekommen ist. Sehr oft liegt das Problem bei den Eltern, die ihrer Aufsichtspflicht nur teilweise oder gar nicht nachkommen. Dazu kommen vielfach existenzielle Ängste wie Delogierung, Arbeitslosigkeit oder Geldsorgen, die die Familien der schwänzenden Kinder sehr belasten.

Wie Schulschwänzen geahndet wird

Zu Beginn des Schuljahres werden die Eltern über die Schulpflicht des Kindes und die Konsequenzen bei Schuleschwänzen aufgeklärt. Bei ersten Verstößen gibt es eine Verwarnung. Bleibt ein Kind an mehr als drei Tagen ungerechtfertigt während der neunjährigen Schulpflicht dem Unterricht fern, muss die Schule anzeige erstatten. Als Strafen können Geldbußen zwischen 110 und 440 Euro ausgesprochen werden. Sollte das Bußgeld nicht einbringlich sein, ist für betroffene Eltern eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen vorgesehen.

Die Schwänzerparade

In welchen Bundesländern im Schuljahr 2018/19 wie viele Strafen wegen Schuleschwänzen ausgesprochen wurden:

  1. Wien: 1650 „Schwänzer-Strafmandate“
  2. Oberösterreich: 481
  3. Salzburg: 325
  4. Niederösterreich: 262
  5. Tirol: 216
  6. Kärnten: 179
  7. Steiermark: 146
  8. Vorarlberg: 20
  9. Burgenland: 9

Quelle: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

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