Politik

In Oberösterreich verunsichert die Kindergartengebühr

Seit 1. Februar wird die Gebühr für die Nachmittagsbetreuung in Oberösterreichs Kindergärten verrechnet.

Viele Freunde hat sich die oberösterreichische Landesregierung mit ihrem Beschluss, die Gebühr für die Nachmittagsbetreuung in Kindergärten zu verrechnen, bei den Familien im Land ob der Enns nicht gemacht. Selbst bei den Bürgermeistern, zu Lasten deren Budgets ja die Kosten der Nachmittagsbetreuung bislang gegangen sind, hält sich die Freude über die neue Regelung in Grenzen.

Nachmittagsbetreuung gefährdet

Erste Reaktionen auf die Einführung der Gebühren – diese betragen grundsätzlich drei Prozent des Familieneinkommens, für fünf Nachmittage in der Woche mindestens 42 Euro – sind zahlreiche Abmeldungen aus der Nachmittagsbetreuung. Spitzenreiter ist hier Wels, obwohl es hier eine Sonderregelung gibt. In Wels ist die ausschließliche Nachmittagsbetreuung nach wie vor kostenlos. Unsicherheit gibt es aber vor allem in kleinen Gemeinden. Denn dort könnten Abmeldungen dazu führen, dass Gruppen am Nachmittag gar nicht mehr zustande kommen. Kritik aus den Gemeinden gibt es auch an den starren Vorgaben, wonach es nur Zwei-, Drei- und Fünftagestarife geben darf.

Oberösterreichs Gemeindebundpräsident Johann Hingsamer (ÖVP): „Es gibt die unterschiedlichsten Aussagen zu den Abmeldungen. Die Zahlen pendeln zwischen null und 20 Prozent.“ In seiner eigenen Gemeinde Eggerding wären beispielsweise vier von 14 Kindern aus der Nachmittagsbtreuung abgemeldet worden.

Evaluierung im Sommer

Landesrätin Christine Haberlander (ÖVP) kündigte jedenfalls schon eine Evaluierung der Maßnahme für diesen Sommer an. Für den Gemeindebund war dies schon eine Forderung bei den Verhandlungen vor Weihnachten. Dort hätte man überhaupt lieber gesehen, dass die Kindergartengebühren erst mit Beginn des nächsten Kindergartenjahres ab Herbst 2018 verrechnet worden wären, da man dann mehr Zeit zur Information der Bevölkerung gehabt hätte. Bei der Evaluierung soll auch geklärt werden, ob Randzeiten, etwa eine Betreuung bis 14.00 Uhr, beitragsfrei bleiben können.

Details zur Kindergarten-Gebühr

  • Die Gebühr für die Nachmittagsbetreuung in Kindergärten (ab 13.00 uhr) wird seit 1. Februar 2018 verrechnet und gilt für alle Kinder ab einem Alter von 30 Monaten.
  • Die Landesverordnung ist für die Gemeinden verpflichtend und sieht eine Staffelung nach dem Familieneinkommen vor, monatliche Mindest- und Höchstbeträge wurden festgelegt.
  • Grundsätzlich sind drei Prozent des Brutto-Familieneinkommens als Gebühr zu bezahlen, Transferzahlungen wie beispielsweise die Familienbeihilfe zählen allerdings nicht dazu. Der Mindestbetrag für eine Betreuung an fünf Nachmittagen pro Woche beträgt 42 Euro, der Höchstbeitrag 110 Euro pro Monat. Es gibt auch Tarife für eine Betreuung an drei bzw. zwei Nachmittagen, die mit 70 bzw. 50 Prozent der oben genannten Summe berechnet werden.
  • Der Mindestbetrag entspricht einem Einkommen der Familie von 1400 Euro. bei „sozialen Härtefällen“ können die Gemeinden Ausnahmen von der Gebühr erlassen.

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