Politik

Familienbonus neu: Wer davon profitiert

Ab 1. Jänner gilt der neue Familienbonus mit seinen bis zu 1.500,- Euro pro Kind und Jahr in Österreich. Der bisherige Kinderfreibetrag wird gestrichen.

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Nach einer intensiven öffentlichen Debatte tritt der Familienbonus neu mit 1. Jänner 2019 in Kraft. Ab einem Brutto-Monatsgehalt von 1.750 Euro kann der Familienbonus voll genutzt werden. Bei geringverdienenden Alleinerziehenden wurde nach Druck aus Reihen der Opposition von der Regierung nachgebessert. Sie erhalten in Form des sogenannten Kindermehrbetrages 250 Euro pro Kind. Insgesamt sollen rund 950.000 Familien mit etwa 1,6 Millionen Kindern im Alter von 0 bis 18 Jahren vom neuen Familienbonus profitieren. In Anspruch nehmen können ihn Familien, deren Kinder in Österreich leben. Für volljährige Kinder, für die noch Familienbeihilfe bezogen wird, etwa im Rahmen eines Studiums, reduziert sich der Familienbonus auf 500 Euro im Jahr.

Im Gegenzug werden der bisherige Kinderfreibetrag sowie die steuerliche Absetzmöglichkeit der Kinderbetreuungskosten gestrichen.

Entlastung ist sehr unterschiedlich

Wie hoch die Entlastung pro Familie wirklich ist, kann sehr unterschiedlich sein. So hängt die Höhe unter anderem davon ab, in welchem Ausmaß die betroffene Familie bislang den Kinderfreibetrag und die Kinderbetreuungskosten im Rahmen des Steuerausgleichs abgesetzt hat. Die Zahl der Kinder und die Einkommensgruppe, in der die Eltern tätig sind, ist ebenfalls entscheidend. Prinzipiell gilt: Je mehr Kinder es gibt, desto höher muss deren Einkommen sein, damit der Familienbonus voll ausgeschöpft werden kann (siehe untenstehende Tabelle).

Ausgangsbasis für den Familienbonus ist die Einkommenssteuerschuld des Antragstellers. Rein theoretisch können also auch Nichterwerbstätige mit hohem Einkommen aus Vermögen, etwa Mieten, Zinsen oder Dividenden, von der Steuerentlastung durch den Familienbonus profitieren.

Bei Aufteilung ist Fingerspitzengefühl gefragt

Im Gegensatz zum Kinderfreibetrag ist bei der Aufteilung des Familienbonus Fingerspitzengefühl gefragt. Immerhin können die Eltern einmal jährlich entscheiden, ob ein Elternteil 100 Prozent des Familienbonus beantragt oder Mutter und Vater je 50 Prozent in Anspruch nehmen. Darüber hinaus kann die Aufteilung auch für jedes Kind getrennt festgelegt werden. Steuerexperten empfehlen daher Mütter und Vätern, den Familienbonus gemeinsam mit der Arbeitnehmerveranlagung zu beantragen und mit dieser zu harmonisieren. Denn erst dann zeige sich, welche Frei- und Absetzbeträge genutzt werden können, wer welche Steuerlast zu schultern hat und wer den Bonus optimal ausnutzen kann.

Wem das zu kompliziert ist und wer nicht vorhat, den Familienbonus zu splitten, kann das Steuerformular E30 beim Arbeitgeber abgeben, der die Entlastung durch den Familienbonus dann automatisch berücksichtigt.

Übersicht über den neuen Familienbonus

Folgende Summe wird pro Kind und Jahr von der Lohnsteuer abgezogen:

Bruttogehalt pro Monat    1 Kind    2 Kinder    3 Kinder

3.000 € und mehr                      1.500 €    3.000 €    4.500 €
2.300 €                                         1.500 €    3.000 €     3.292 €
2.000 €                                         1.500 €    2.261 €      2.261 €
1.750 €                                          1.500 €    1.606 €      1.606 €
1.500 €                                         1.022 €    1.022 €      1.022 €
1.200 €                                          258 €       258 €           258 €

 

Mindestbeträge für Alleinverdiener

gehaltsunabhängig                       250 €      500 €         750 €

 

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