Politik

Das bringt der Familienbonus Plus

Mit dem Familienbonus Plus werden Familien über einen Steuerabsatzbetrag finanziell entlastet. Nicht alle sehen darin eine ideale Maßnahme.

Die österreichische Bundesregierung hat es wiederholt zu einem ihrer Ziele erklärt, die Steuerlast für die arbeitende Bevölkerung in Österreich zu senken. Ein Teil dieses Entlastungspakets ist der so genannte Familienbonus Plus – ein Absetzbetrag von 1.500 Euro der seit Anfang 2019 pro Jahr und Kind weniger an Steuern zu bezahlen ist. Diese Maßnahme ersetzt bisherige Unterstützungen wie die Kinderfreibeträge oder auch die Möglichkeit Kinderbetreuungskosten steuermindernd geltend zu machen. Die Möglichkeit Kinderbetreuungskosten geltend zu machen bestand bisher nur für Kinder bis zum 10. Lebensjahr. Finanzminister Hartwig Löger dazu in einer Aussendung: „Die Bundesregierung will eine ehrliche Entlastung für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in diesem Land schaffen. Jene, die arbeiten, sollen wieder mehr zum Leben haben. Der Familienbonus ist ein Meilenstein auf dem Weg dorthin. Mit Maßnahmen wie diesen kommen wir auch dem Ziel näher, die Abgabenquote auf 40 Prozent zu senken.“

Direkt Entlastung

Auf ihrer Website beschreibt die Bundesregierung die Familien als Mehrfachleister in Österreich: Sie zahlen Steuern und sichern gleichzeitig durch die Kindererziehung die Zukunft des Landes – mit dem Familienbonus Plus will man hier nun entlasten. Zugute kommt dieser laut Regierung rund 1,6 Millionen Kindern und 950.000 Familien, die um eine Gesamtsumme von bis zu 1,5 Milliarden Euro weniger Steuern zahlen. Der Bonus ist ein Steuerabsetzbetrag, durch den die Steuerlast direkt reduziert wird – bis zum 18. Geburtstag maximal um die genannten 1500 Euro pro Jahr, danach solange die Familienbeihilfe bezogen wird, um 500 Euro pro Jahr. Geringverdienende Alleinerziehende beziehungsweise Alleinverdienende, die keine oder eine geringe Steuer bezahlen, erhalten künftig einen so genannten Kindermehrbetrag in Höhe von maximal 250 Euro pro Kind und Jahr. Das Finanzministerium rechnet hier mit rund 60.000 Alleinerziehenden und Familien mit Kinder über 18 Jahren, die von diesen Maßnahmen profitieren. Um den Familienbonus Plus in Anspruch zu nehmen, sollten Arbeitnehmer das so genannte Formular E 30 ausfüllen und unterschrieben beim Arbeitgeber abgeben.

Das auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen downloadbare File enthält auch die wichtigsten Informationen und Ausfüllhilfen. Für entscheidend hält das Ministerium unter anderem, dass über diesen Schritt und die direkt Auswirkung auf das Nettogehalt Familien besonders unmittelbar unterstützt werden und die Eltern die „Entlastung sofort in ihren Geldbörsen spüren“. Wer den Familienbonus nicht direkt über die Lohnverrechnung in Anspruch nimmt, kann dies auch nachträglich über die Arbeitnehmerveranlagung tun. Für Finanzminister Hartwig Löger war und ist der Familienbonus „eines der Hauptprojekte für das Jahr 2018. Wir setzen damit ein starkes Ausrufezeichen in der Familienpolitik und machen einen weiteren Schritt in Richtung familienfreundlichstes Land Europas.“

Wir setzen damit ein starkes Ausrufezeichen in der Familienpolitik und machen einen weiteren Schritt in Richtung familienfreundlichstes Land Europas.

Hartwig Löger, Finanzminister

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Unterschiedliche Familiensituationen

Leben die Eltern in einer aufrechten Partnerschaft können sie sich dafür entscheiden, ob der gesamte Familienbonus von einem Elternteil geltend gemacht wird oder ob beide Elternteile diesen zu 50 Prozent in Anspruch nehmen und damit zu 750 Euro jährlich. Bei getrennt lebenden Eltern sieht die Regelung verschiedene Formen vor: Zahlt ein Elternteil Alimente, so hat dieser Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag. In diesem Fall kann der Familienbonus ebenfalls zu gleichen Teilen auf die beiden Elternteile aufgeteilt werden. Wie bei den Eltern in Partnerschaft ist es aber im ersten Schritt eine freiwillige Entscheidung, ob ein Elternteil den Familienbonus in Anspruch nimmt oder dieser aufgeteilt wird. Ist das Kind unter 10 Jahren und leben die Eltern getrennt, gibt es auch die Möglichkeit, dass der Elternteil der die Hälfte der Kinderbetreuungskosten in Höhe von mindestens 1.000 Euro jährlich trägt, 90 Prozent des Familienbonus in Anspruch nimmt und der andere Elternteil 10 Prozent. Diese Aufteilung ist ebenfalls freiwillig und nur für die Jahre 2019 bis 2021 möglich.

Geringer Bonus bei kleinen Einkommen

Die Erwerbsmöglichkeiten von Frauen sind durch Kinderbetreuungspflichten oft erheblich eingeschränkt. Der Ausbau leistbarer Kinderbetreuungseinrichtungen würde hier mehr bringen als der Familienbonus.

Dominik Bernhofer, Leiter der Abteilung Steuerrecht in der AK Wien

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Der Familienbonus Plus wurde und wird nicht von allen positiv gesehen, sondern von manchen Organisationen zumindest in manchen Punkten auch stark kritisiert. Der Hauptkritikpunkt ist, dass vom dieser Neuorganisation der finanziellen Unterstützung nur jene profitieren, die genug verdienen, um den Absetzbetrag auch geltend zu machen – laut Berechnungen der Arbeiterkammer sind es bis zu einem Drittel der Familien, die aus diesem Grund nicht vom Familienbonus profitieren. Dominik Bernhofer, Ökonom und Leiter der Abteilung Steuerrecht in der AK Wien, dazu: „Die Arbeiterkammer begrüßt die finanzielle Entlastung für die Familien. Bedauerlich ist, dass Familien mit sehr kleinen Einkommen, die das Geld am dringendsten brauchen, nicht oder nicht in vollem Ausmaß vom Familienbonus profitieren werden.“ Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass der Wegfall der Möglichkeit Kinderbetreuungskosten geltend zu machen, dazu führen könnte, dass tendenziell wieder mehr Frauen daheim bleiben, um sich um die Kinder zu kümmern, statt einem Job nachzugehen. Dann hätte die neue Regelung negative Auswirkungen auf Gleichstellungsbemühungen: „Die Erwerbsmöglichkeiten von Frauen sind durch Kinderbetreuungspflichten oft erheblich eingeschränkt. Der Ausbau leistbarer Kinderbetreuungseinrichtungen würde hier mehr bringen als der Familienbonus“, erklärt Dominik Bernhofer.

Die Arbeiterkammer hat den Familienbonus in ausführlichen Statements und Serviceinfos aber nicht nur kritisiert, sondern auch alternative Vorschläge erarbeitet. Sie rechnet mit rund 1,2 Milliarden Euro, die für den Steuerbonus aufgewendet werden und empfiehlt stattdessen den Ausbau und die qualitative Verbesserung der Kinderbetreuung und elementarer Bildung. Dafür braucht es mehr Plätze, längere Öffungszeiten und eine Steigerung der Qualität. So rechnet man etwa vor, mit dem gleichen Budget in ganz Österreich 37.000 neue Plätze für die Frühförderung schaffen zu können, flächendeckend ganztägig und ganzjährig geöffnete Kindergärten für alle 237.000 dort betreuten Kinder anbieten zu können, um so den Müttern mehr Wahlfreiheit zu geben oder auch mehr pädagogische Fachkräfte in allen Krippen und Kindergärten finanzieren zu können. Auch die Anhebung der Familienbeihilfe um 860 Euro pro Jahr und Kind für alle Kinder sähe die Arbeiterkammer als transparenteren und verteilungspolitisch sinnvolleren Weg. Die Arbeitkammer sieht ihre Aufgabe aber nicht nur in Statements und Vorschlägen, die nun wohl auch nicht mehr berücksichtigt werden, sondern in konkreten Services und Informationen für Familien, wie diese den Familienbonus und andere Regelungen nutzen können: „Der Familienbonus ist eine sehr komplexe Regelung, vor allem für getrennt lebende Elternteile. Aus unserer Steuerberatung wissen wir, dass sich die Leute in vielen Fällen unsicher sind, wie sie den Familienbonus optimal nutzen können. Das hätte man auch einfacher gestalten können“, gibt Dominik Bernhofer Einblick: „Unsere Mitglieder interessieren sich darüber hinaus für Karenzbestimmungen und Elternteilzeit. Im Kern geht es meist darum wie sie Beruf und Familie bestmöglich vereinbaren können.“

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