Bildung

Achtung: Mitversicherung erfolgt nicht automatisch

Dieser Tage schließen tausende Schüler und Schülerinnen ihre Schulausbildung ab. Nicht alle wedden gleich ins Berufsleben einsteigen, sondern zuerst noch ihren Präsenzdienst oder Zivildienst leisten und vielleicht noch ein Studium beginnen. In jedem Fall ist auf einen lückenlosen Krankenversicherungsschutz zu achten.

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Bis zum 18. Geburtstag sind Kinder bei ihren Eltern mitversichert. Wenn vom Finanzamt ein weiterer Anspruch auf die Familienbeihilfe nach dem 18. Geburtstag zuerkannt wurde, verlängert die Wiener Gebietskrankenkasse die Mitversicherung automatisch. Dazu muss beim Finanzamt ein Antrag gestellt werden.

Wann ist ein Antrag zu stellen?

Kommt es zu einer Wiederholungsprüfung im Herbst wird bei Anspruch auf die Familienbeihilfe die Mitversicherung bis zu 30.11. des Kalenderjahres automatisch verlängert.

Auch für die Zeit zwischen Schulabschluss und Präsenzdienst gilt diese Regelung. Erfolgt die Einberufung allerdings erst nach dem 30.11., kann der Jugendliche aufgrund seiner Erwerbslosigkeit bis zu 24 Monate bei seinen Eltern mitversichert werden. Dafür ist ein Antrag bei der WGKK nötig. Auch bis zum Beginn des Studiums ist eine Mitversicherung bei den Eltern auf Antrag möglich.

Voraussetzung für die Mitversicherung

Die Mitversicherung von Kindern nach dem 18. Geburtstag ist möglich, wenn dieser die Geringfügigkeitsgrenze mit einem Ferial- oder Nebenjob nicht überschreitet. Andernfalls erfolgt eine automatische Meldung vom Arbeitgeber bei der Gebietskrankenkasse und er ist damit eigenständig versichert. Das ist auch der Fall, wenn SchülerInnen einen Ferialjob annehmen. Wird der versicherungspflichte Sommerjob beendet und anschließend wird nur geringfügig weitergearbeitet und damit auch Anspruch auf die Familienbeihilfe besteht, erfolgt die Mitversicherung bei den Eltern automatisch.

Was tun, wenn mein Kind keinen Job findet?

Bis zu 24 Monate können sich Jugendliche aufgrund ihrer Erwerbslosigkeit nach der Matura bei ihren Eltern mitversichern lassen.

Mitversicherung für Studierende

Studierende können bis zum vollendeten 27. Lebensjahr kostenlos bei ihren Eltern mitversichert sein. Voraussetzung ist auch hier der Bezug der Familienbeihilfe, die durch Vorlage der Fortsetzungsbestätigung als ordentlicher Student verlängert werden kann. Nach dem ersten Studienjahr ist zusätzlich eine Bestätigung des Studienerfolgs nötig und im zweiten Abschnitt muss ein Nachweis über eine positive erste Diplomprüfung erbracht werden.

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